Anerkannte Auffrischungsschulungen des DiCV gem. §17 AROPräv
Nach Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv) sind pädagogische Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen zu sog. Auffrischungsschulungen verpflichtet. Sie finden die Regelung im § 17 mit folgendem Wortlaut:
„(4) Personen, die Tätigkeiten nach § 7 Absatz 1 ausführen, müssen mindestens alle fünf Jahre an Fortbildungsveranstaltungen in diesem Bereich teilnehmen. Die erste Schulung hat spätestens sechs Monate nach der Einstellung bzw. Übertragung von Tätigkeiten nach § 7 Absatz 1 zu erfolgen.“ (Amtsblatt 33 – 2021)
Auf dieser Grundlage informieren wir Sie gerne über eine Neuerung im Fortbildungsprogramm des Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. 2026.
In gemeinsamer Abstimmung mit den Präventionsfachkräften des Erzbischöflichen Ordinariates, der Präventionsbeauftragten sowie dem Referat Frühkindliche Bildung Tageseinrichtungen für Kinder des Caritasverbandes können nachfolgende Fortbildungsveranstaltungen als mögliche „Auffrischungsschulungen“ genutzt werden.
Vorurteils- und diskriminierungssensibles Denken und Handeln in der Kita
20.03.2026 (09:00-16:30 Uhr)
Konflikte in Krippe und Kita als Lernchancen aufgreifen
10.06.2026 (09:00 -16:30 Uhr)
Herausforderndes Verhalten in der Kita verstehen und begleiten
30.09. - 01.10.2026 (09:00 - 16:30 Uhr)
02.11.2026 (09:00 - 16:30 Uhr)
02. - 03.12.2026 (09:00 – 16:30 Uhr)
Pädagogische Fachkraft für Inklusion
20. - 21.03.2026 + 15.04.2026 + 24. - 25.04.2026 + 05. - 06.05.2026 + 10.06.2026 + 26. - 27.06.2026 + 17.- 18.07.2026
Weitere Infos dazu im Fachkräftekatalog. Termindetails derzeit online nicht verfügbar.